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Private Leistungen bei Kassenpatienten – Was ist erlaubt?

Flemming Dental Unna lädt ein

Immer noch gilt das Zuzahlungsverbot in der GKV. Ausnahmen gelten bei Füllungen,
KFO und Zahnersatz. Wann ist es gestattet, private Ergänzungsleistungen in gleicher
Sitzung und am gleichen Zahn mit einer Kassenleistung zu berechnen? Prophylaktische,
konservierende und parodontologische Leistungen – welche Ergänzungsleistungen
sind bei Kassenpatienten neben Sachleistungen ansatzfähig? Zahlreiche privat berechenbare
Gebührenziffern werden aufgezeigt und anhand von Beispielen erörtert.
Darf man Nickel-Titan-Einmalfeilen, Solcoseryl und Expasyl als Material berechnen?
Wie erkennt man die Abgrenzung von „Verbot“ und „Erlaubnis“ bei Ergänzungsleistungen?
Sensationell – endlich gibt es mehr Klarheit, wo die Pflicht nach Kasse zu behandeln
endet. Die Schnittstelle zwischen BEMA und GOZ ermöglicht dem Patienten, die
moderne Zahnmedizin für sich zu beanspruchen, die aufgrund von § 12 SGB V in der
GKV nicht realisierbar ist.

Detailprogramm

Allgemeine Leistungen
• Digitale Abformung

Prophylaxe & Parodontologie
• ZST, PZR, Politur nach ZST
• IP1-IP5: privat berechenbare Leistungen
• Behandlung außerhalb der Richtlinien
• Messung Taschentiefen, PSI: privat möglich?
• Augmentation/Proteine neben P202 und P203 am gleichen Zahn?

Konservierende Leistungen
• Mehrkosten bei Füllungen: Nur GOZ Füllung – BEMA?

Endodontische Leistungen
• Behandlung außerhalb der Richtlinien
• Einmal Nickel-Titanfeilen?
• Entfernung frakturierter Instrumente
• Private Ergänzungsleistungen
• Med und Zusatzleistungen: ab wann privat?

Chirurgische Leistungen
• Augmentation nach Extraktion, Wsr, Zystektormie?
• Socket preservation

Allgemeines
• Beispiele
• Aktuelles

Wir freuen uns über Ihre Teilnahme.

Herzliche Grüße

Ihr Flemming Dental Team Unna

Datum:
Mittwoch, den 13. November 2019

Ort:
Flemming Dental Unna
Max-Planck-Str. 1a
59423 Unna

Zeit:
Beginn: 14:00 Uhr
Ende: 17:00 Uhr

Referent:
ZMV Birgit Sayn

Teilnahmegebühr:
89,- € inkl. MwSt. je Teilnehmer
inkl. Imbiss, Getränke und Skript

Zielgruppe:
Für Auszubildende ab dem 2. Lehrjahr,
Quer- und Wiedereinsteiger,
Assistenz- und niedergelassene
Zahnärzte und das Fachpersonal.

Begrenzte Teilnehmerzahl!
Für die Teilnahme erhalten Sie
unter Berücksichtigung der
Leitlinien
von BZÄK / DGZMK
3 Fortbildungspunkte.